Bei Fragen stehen wir<br>Ihnen gerne zur Verfügung
0211 17 17 208Bei Fragen stehen wir<br>Ihnen gerne zur Verfügung
0211 17 17 208Wer den Schaden hat, kann sich weiteren Ärger ersparen. Mit der Betriebsunterbrechungsversicherung.
Sie kennen Murphy‘s Law? Genau – Murphy‘s Law ist das Gesetz, das besagt: Wenn‘s einen erwischt, dann aber auch richtig.
Es reicht nicht, wenn irgendein dummer Zufall mir das Frühstücksbrötchen vom Tisch fegt. Es muss natürlich auch mit der Marmeladenseite auf dem Teppich landen. Es reicht nicht, den ICE zu verpassen. Ich muss mir bei der vergeblichen Rennerei auch noch das iPhone aus der Hand stolpern – damit es sich auf der Treppe zum Bahnsteig in ein Puzzle verwandeln kann.
Mit anderen Worten: Ein Unglück kommt selten allein.
Sind Sie auf solche Fälle vorbereitet?
Als umsichtige Unternehmer haben die Betreiber von Spielstätten heute natürlich gegen Sachschäden vorgesorgt. Das ist gut. Denn so ist ein unmittelbarer Schaden erst mal abgedeckt. Was allerdings, wenn der Spielstättenbetrieb für längere – oder sogar lange – Zeit nicht wieder aufgenommen werden kann? Erlöse bleiben aus. Miete und Gehälter müssen aber weiter gezahlt, Kredite und Leasingraten weiter bedient werden. So ist ganz rasch eine Situation erreicht, in der die unternehmerische Existenz auf dem Spiel steht. Da es immer schwer ist, sich mit etwas auseinander zu setzen, was theoretisch passieren könnte, hier ein Beispiel aus der Praxis: Nach einem Brand war die Einrichtung einer Spielstätte vollständig zerstört. Der Unternehmer meldet den Schaden an uns, seinen Versicherungsdienstleister. Der Schaden wurde zügig und unbürokratisch durch uns reguliert. Das dicke Ende sollte aber erst noch kommen. Feuer und Löschwasser hatten das Gebäude der Spielstätte derart ruiniert, dass eine Sanierung nicht in Frage kam. Der ohnehin geschä- digte Unternehmer stand damit plötzlich ohne Ladenlokal da! Auch sein Plan, an geeigneter Stelle eine neue Spielstätte zu eröffnen, stieß auf Schwierigkeiten. Beinahe ein Jahr zog sich das Genehmigungsverfahren hin. Sie ahnen, woher das Licht am Ende des Tunnels kam? Zum Glück hatte der Unternehmer nicht nur eine Sachinhalts-, sondern auch die Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen. So konnten wir unserem Kunden die fortlaufenden Lohnzahlungen und auch den entgangenen Gewinn erstatten.
Die vif GmbH ist einer der führenden Versicherungsspezialisten für Automatenunternehmer und Spielstättenbetreiber in Deutschland. Relevante, innovative Produkte und professionelles Risikomanagement haben uns in der Branche praktisch den Status einer Versicherungsmarke eingebracht.
Die positive Reputation in der Branche resultiert aus der Tatsache, dass die vif GmbH als Spezialist mit engagierten Kundenservice agiert. Versierte Fachleute vor Ort setzen sich mit hohem persönlichen Einsatz für die Kunden ein. Die vif GmbH ist mit ihren Kunden gewachsen. Inzwischen begleiten wir seit knapp drei Jahrzehnten alle Veränderungsprozesse, die die Branche geprägt haben. Offenbar haben wir als Automaten- und Spielstättenexperten dabei viel gelernt – und die richtigen Schlüsse daraus gezogen. Lernen Sie uns kennen und unser BranchenKnowhow schätzen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!